Bundeskanzler nennt Zeitpunkt für deutschen „Freedom-Day“


BERLIN. Am Mittwochnachmittag wurden seitens der Bundesregierung neue Lockerungen in Bezug auf die Coronamaßnahmen mitgeteilt. Der Expertenrat rechnet mit einer weiteren Abflachung. Beobachter rechnen mit Lockerungen in Hotelbranche und Gastronomie. Bundeskanzler Scholz spricht von einem „besonderen Tag in der Pandemie“. Man habe den Scheitelpunkt erreicht, aber die Pandemie sei noch nicht vorbei. Außerdem wirbt der Kanzler deutlich für freiwillige Impfungen.




  • 3-Stufen-Plan beschlossen für 4 Wochen
  • 20. März wird der deutsche „Freedom-Day“
  • Ab 20. März keine Maßnahmen mehr
    (sofern keine neue Variante auftritt)
  • Rücknahme von Grundrechtseingriffen beschlossen
  • Sinkende Fallzahlen auf den Intensivstationen
  • Steigende Fallzahlen in Schulen, Kitas und Pflegezentren
  • Gesundheitssystem hält Omikron aber stand
  • Omikronvariante mit mildem Verlauf
  • Experten rechnen mit Abflachung von Fallzahlen

In Bayern verkündete Markus Söder bereits gestern weitreichende Lockerungsschritte:

  • Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden ersatzlos gestrichen (für Ungeimpfte bleiben sie unverändert; Sobald auch nur ein Ungeimpfter dabei ist, darf sich ein Haushalt nur mit maximal zwei Angehörigen eines weiteren Hausstands treffen, Kinder unter 14 nicht mitgezählt.)
  • 2G statt 2G Plus: Konkret betrifft dies den Bereich Sport und Kultur (etwa Theater, Opern, Kinos), öffentliche und private Veranstaltungen, Messen, Tagungen und Kongresse sowie Freizeiteinrichtungen diverser Art.
  • 3G statt 2G: 3G statt wie bisher 2G gilt dann unter anderem für Hochschulen, außerschulische Bildung, berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, Musikschulen, Bibliotheken und Archive, Museen und Ausstellungen, Fitnessstudios und Solarien.
  • Zuschauerauslastung: Bayern hebt die maximale Zuschauerzahl für Kultur- und Sportveranstaltungen an: Von Donnerstag an sind, etwa auch bei Bundesliga-Spielen, wieder bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt – bisher waren es 15.000. Die Kapazitätsgrenzen – im Sport maximal 50 Prozent Auslastung, im Kultur-Bereich 75 Prozent – bleiben aber unverändert.
  • Schülerinnen und Schüler: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig auf Corona getestet werden, sind künftig Genesenen oder Geimpften gleichgestellt. Sie haben künftig also auch ohne Corona-Impfung zu allen 2G-Bereichen Zugang.
  • Handel: Für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe entfällt die Begrenzung der Kundenzahl von einem Kunden auf 10 Quadratmeter.



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