Alle Regeln auf einen Blick – Söder ruft Katastrophenfall mit sofortiger Wirkung aus
INFO. Am Dienstag will der Krisenstab der Regierung dann bayernweit den K-Fall auslösen. Das ist jetzt durchgesickert und wird auch nicht mehr dementiert. Demnach müssten ab Mittwoch alle Geschäfte schließen, die nicht mit Waren des täglichen Bedarfs handeln. Anders bei den so genannten systemrelevanten Betrieben, zu denen Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken und Tankstellen gehören. Sie bleiben weiter geöffnet. Gaststätten und Restaurants sollen wie in Österreich um 15 Uhr schließen; Bars, Diskotheken, Kinos und ähnliches bleiben ganz geschlossen.
Söder: „Die Lage ist sehr ernst, wir rufen ab sofort den Katastrophenfall aus!“
Stichwahlen in Bayern: Alles nur per Briefwahl!
Zu den Ladenschlußzeiten: Längere Öffnungszeiten sind wichtig, damit die Massenbewegungen entzerrt werden.
Nur so kann die Infektionsrate verlangsamt und damit das Gesundheitssystem entlastet werden.
Um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen, wurde eine Reihe von Maßnahmen beschlossen:
1. Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
2. Der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, wird untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser. Dies gilt ab 17. März bis einschließlich 19. April 2020.
3. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen hiervon sind in der Zeit von 6.00 bis 15.00 Uhr Betriebskantinen sowie Speiselokale und Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden. Ausgenommen sind zudem die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen bzw. die Auslieferung; dies ist jederzeit zulässig. Es muss sichergestellt sein, dass der Abstand zwischen den Gästen mindestens 1,5 Meter beträgt und dass sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
4. Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen und der Online-Handel. Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden können auf Antrag Ausnahmegenehmigungen für andere für die Versorgung der Bevölkerung unbedingt notwendige Geschäfte erteilen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und Kaufhäusern ist nur für die in Ziffer 4 genannten Ausnahmen erlaubt. Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
5. Ist zur Versorgung der Bevölkerung mit existenziellen Gütern eine Öffnung nach Ziffer 4 gestattet, so sind die Öffnungszeiten abweichend von § 3 LadSchlG:
a. an Werktagen von 6 Uhr bis 22 Uhr
b. an Sonn- und Feiertagen von 12 Uhr bis 18 Uhr.
Dies gilt ab 18. März bis einschließlich 30. März 2020.
Diese Maßnahmen wurden durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales festgelegt.
Live-Informationen: (Pressekonferenz ohne Journalistenzulassung)
- Katastrophenfall mit Wirkung vom 16.3.2020, 10.09 Uhr ausgerufen (für 14 Tage)
- Derzeit keine Ausgangssperren!
- Öffentliche Veranstaltungen generell nicht mehr erlaubt
- Ab Dienstag werden Freizeiteinrichtungen und Kleingeschäfte geschlossen
(Bars, Diskos, Hotelbetriebe, Sport-Spielplätze, Saunas,Tierparks, Volkshochschulen, Fortbildungsstätten, Jugendhäuser und vieles mehr) - Alles was nicht lebensnotwendig ist, soll geschlossen werden.
- Ab Mittwoch dürfen Restaurants nur noch von 6-15 Uhr öffnen. DriveIn und Lieferung bleibt erlaubt!
- Restaurants nur bis maximal 30 Personen und 1,5 Meter Abstand zwischen den Tischen
- Lebensmittelgeschäfte öffnen werktags bis 22 Uhr, Sonntag 12-18 Uhr geöffnet!
- Handwerksbetriebe bleiben geöffnet, um Kontaktreduktion wird gebeten
- Staatsregierung: „Wir lassen kein Unternehmen hängen“
- Steuerstundungen ohne Zinszahlungen beschlossen
- 500 Millionen Euro Kredite bei der LFA
- BayernFond soll Unternehmen retten und teilverstaatlichen als temporärer Teilhaber
- Soforthilfen für Firmen, Einzelhandel und Kultur beschlossen
- Gesamt bereits 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt
- Meldepflicht für Beatmungsplätze in Bayern
Firmen können die Soforthilfen bei der Wirtschaftshilfe der Regierungen beantragen. Geförderte Kredite laufen über die Hausbanken (bis 80%).
Tests auf das Coronavirus werden zukünftig nur noch bei entsprechenden Symptomen durchgeführt, erklärt Markus Söder. Ärzte in Elternzeit sollen reaktiviert werden, auch Ärzte aus dem Ruhestand werden zurückgeholt. „Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass das die letzten Maßnahmen sind“, verdeutlicht Markus Söder weiter. Doch es gebe noch immer keinen Grund zur Panik.
Fragen und Antworten zum Katastrophenfall
MEINUNG/SERVICE. Zunächst einmal kann man sagen: Es besteht weiterhin kein Grund zur Panik. Wir versuchen, die wichtigsten Fragen zu klären. Die Maßnahme werde ergriffen, weil man eine einheitliche Strategie unter einer einheitlichen Führung brauche, sagte Söder im Bayerischen Rundfunk.
Was ist der Katastrophenfall genau?
Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls sind in erster Linie organisatorische Fragen verbunden. dadurch werden finanzielle Mittel ebenso bereitgestellt, wie der Zugang zu eingelagerten Materialen des Zivilschutzes. Diese Maßnahmen seien notwendig, damit das Land im Kampf gegen das Coronavirus entsprechende Maßnahmen ergreifen könne, hieß es in Regierungskreisen. Der Katastrophenfall soll zunächst für 14 Tage gelten. Laut bayerischen Katastrophenschutzgesetz ist eine Katastrophe „ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken“. Hochwasser können zum Beispiel zum Katastrophenalarm führen, auch Unfälle in Atomkraftwerken oder Chemiefabriken, Zugunglücke mit sehr vielen Verletzten oder schwere Unwetter mit großen Verwüstungen.
Wer ruft den Katastrophenfall aus?
Die zuständige Katastrophenschutzbehörde. Das sind die Kreisverwaltungsbehörden (zum Beispiel das Landratsamt), die Regierungen und das Innenministerium, wie es jetzt von Ministerpräsident Markus Söder getan werden soll. Die Öffentlichkeit muss von der Ausrufung des K-Falls sofort informiert werden. Das erfolgt über Radio oder Internet, über Lautsprecherdurchsagen oder Sirenen. Per Sirenensignal wird dazu aufgefordert, das Radio einzuschalten. Ebenso über die WarnApps.
Was passiert nach Ausrufung des Katastrophenfalls?
Im Katastrophenfall übernimmt die Katastrophenschutzbehörde die Einsatzleitung. Dies geschieht meist in Form eines Führungsstabes oder einer Führungsgruppe mit festgelegten Mitgliedern. Sie stellt dabei sicher, dass alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Katastrophe aufeinander abgestimmt sind. Vor Ort organisieren örtliche Einsatzleiter und Abschnittsleiter das Geschehen. Die Einsatzleitung kann auch externe Helfer anfordern, um die Katastrophe zu bewältigen, etwa die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk (THW). Rund eine halbe Million Einsatzkräfte verfügt Bayern derzeit. Die Katastrophenschutzbehörde kann übrigens zur Katastrophenabwehr jede Person zur Hilfeleistung verpflichten. Außerdem kann sie Platzverweise und Evakuierungen anordnen.
Gibt es eine Ausgangssperre?
Nein. Bei den bisherigen Planungen ist keine Rede von Ausgangssperren. Die Menschen gehen ganz normal zur Arbeit, sofern sie nicht in Betrieben arbeiten, die von den Schließungen betroffen sind. Das bringt uns auch gleich zur nächsten Frage.
Welche Betriebe und Einrichtungen müssen schließen?
Geschlossen sind ja bereits Schulen und Kindergärten. Außerdem haben viele Kommunen bereits öffentliche Schwimmbäder und Museen geschlossen. Das soll jetzt bayernweit einheitlich werden. Damit die Ansteckungsrate verlangsamt wird, ist es wichtig, Kontakte unter Menschen einzuschränken. Betroffen sind davon Zoos, Freizeitparks, Indoorsppielplätze, Clubs, Bars, Schwimmbäder, Fitnessstudios oder Spielhallen sowie „nicht für die Grundversorgung notwendige Geschäfte“. Nicht betroffen sind dagegen Lebensmittelläden, Apotheken, Tankstellen und Banken. Für Supermärkte und andere Lebensmittelläden könnten dagegen die Öffnungszeiten sogar verlängert werden. Denkbar wären Öffnungszeiten bis 22 Uhr und länger.
Nachtrag: Im Einzelfall kann die Schließung von Geschäften auch angeordnet werden.
Nicht systemrelevant:
- Bekleidung
- Bücher
- Frisöre
- Kosmetik/Nailart
- Kinos
- Spielzeug
- Juweliere
- Autohäuser
- Möbelhäuser
- Elektrohandel
- Fitnesstudios
- Nacht-/Abendlokale
Auf jeden Fall systemrelevant:
- Tankstellen
- Apotheken
- Banken
- Post
- Metzger/Bäcker
- Supermärkte
- Baumärkte
- Sanitätshäuser
- Waschsalon/Reinigung
- Handyshops
- Tierfuttershops
- Gastronomie (eingeschränkt)
- Handwerkernotdienste
Warum dieser Hype um die Kontakte?
Es geht bei den ganzen Schließungen und Veranstaltungsverboten nicht darum, dass hunderte oder tausende Menschen an Corona sterben können. Im Regelfall erleiden nur Risikopatienten einen schweren Verlauf. Aber wenn man sich vorstellt, ganze Arztpraxen, Altenheime, Seniorengruppe, Sportvereine etc erkranken an Covid 19 und müssen in Kliniken eingeliefert werden, dann kommt unser Gesundheitssystem schnell an seine Grenzen. Sicherlich nicht so drastisch wie in Italien, dafür ist Deutschland zu gut aufgestellt, aber die Versorgung wird eng. Schon jetzt nehmen alleine bei Krankentransport und Rettungsdienst die ohnehin gestiegenen Einsatzzahlen weiter zu. Auch wegen der vielen Verdachtsfälle sind schnell Fahrzeuge stundenlang gebunden, weil sie der Desinfektion zum Opfer fallen. Durch reduziertes gesellschaftliches Leben soll die Infektonsrate minimiert werden, damit das Gesundheitssystem Luft nach oben hat.
Das öffentliche Leben im Freistaat werde „heruntergefahren“, hieß es aus einer Sitzung des Coronavirus-Krisenstabs unter Leitung von Ministerpräsident Söder am Nachmittag in der Staatskanzlei. Genaue Informationen will die Regierung am Montagvormittag im Rahmen einer Presseerklärung bekannt geben.