Jobcenter-Prozess: Bayreuther Messerstecher wird freigesprochen
BAYREUTH. Wie bereits berichtet, ist Anfang März diesen Jahres Tobias Z. im Bayreuther Jobcenter in der Spinnerei ausgeflippt. Er stach mit einem Messer auf einen Mitarbeiter ein, verletzte dann noch zwei weitere Kollegen. Nun wurde er von einem Gericht freigesprochen.
Es war der 6. März 2019. Tobias Z. (38) betritt mit zwei Messern bewaffnet gegen 12.15 Uhr das Jobcenter. Ohne Vorwarnung sticht er mindestens zweimal auf den Mann am Schreibtisch ein. Zwei Kollegen, die dem Opfer zur Hilfe kommen, werden ebenfalls verletzt. Anschließend flüchtet der Täter, wird aber wenige Minuten später von der Polizei geschnappt. Seelsorger kümmerten sich um die weiteren Mitarbeiter der Behörde. Viele standen unter Schock.
Möglicherweise sind gekürzte Leistungen das Motiv für die Tat. Tobias Z. war amtsbekannt und soll wiederholt seinen Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter nicht nachgekommen sein. Er muss sich seit heute wegen versuchten Mordes vor Gericht verantworten. Nach dem Vorfall wurde ein Sicherheitsdienst beauftragt.
Ohne Öffentlichkeit verhandelt
Der Prozess begann unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Verhandlung sollte eigentlich öffentlich sein. Auf Wunsch seines Mandanten beantragte sein Verteidiger Hilmar Lampert jedoch den Ausschluss der Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung. Erst zur Urteilsverkündung am 16. Dezember dürfen Zuschauer wieder in den Gerichtssaal. Grund dafür sei der psychische Zustand des 38-Jährigen. Er befindet sich eigentlich im Bayreuther Bezirkskrankenhaus in Behandlung. Doch diese verweigert der Angeklagte.
Gefährlich sei Tobias Z. aber weiterhin. Erst am Freitag soll er in der Klinik randaliert haben. Dabei habe er Krankenschwestern, Sicherheitsdienst und andere Patienten attackiert. Der Medienrummel am Morgen war ihm sichtbar unangenehm, als er mit Hand- und Fußfesseln vorgeführt wurde. Das Gericht entsprach dem Antrag der Verteidigung, weil zur Tataufklärung auch die psychosoziale Entwicklung des Mannes angesprochen werden muss.
Gefährlich, aber freigesprochen
Das Urteil selbst, wurde dann wieder öffentlich verkündet und begründet. Und es kam, wie es fast schon zu erwarten war, denn der Mann soll schuldunfähig sein. Aber: Er wird auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht und trägt die Kosten des Verfahrens selbst. Seit über zehn Jahren soll Z. an Schizophrenie leiden. Am Tattag Z. wollte er nach eigener Aussage jemanden verletzen und so „ein Zeichen setzen“, um der „Beamtengesellschaft einen Denkzettel zu verpassen“, sagte der Vorsitzende Richter Bernhard Heim. Der Grund: Ihm wurden nach Meldeverstößen Leistungen gekürzt.
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