Leserbrief
Bezüglich des nachfolgend aufgeführten Artikels erreichte uns ein Leserbrief
Wasserstreit in Leups: Feuerwehr soll Demonstranten mit Wasser bespritzt haben
Solche einseitigen Verlautbarungen kennt man sonst nur aus Obrigkeitsstaaten
1. Die Feuerwehr hat nicht das staatliche Gewaltmonopol um Wasserwerfer gegen Demonstranten – ob genehmigt oder spontan – einzusetzen. Das sollten Sie wissen!
2. Selbst dann durch die Polizei, wäre es unverhältnismäßig gewesen!
Die Voraussetzungen nach Polizeiaufgabengesetz lagen zu keiner zeit vor!
3. Um die Leistungsfähigkeit der Leitung zu demonstrieren genügt es dem ZwV noch wenige Tage zuvor in Köttweinsdorf und bei Auerbach den Hydranten zu öffnen, wozu ein Löschfahrzeug mit Wasserwerfer?
Weshalb wurden die Personen (im Video unübersehbar!) aus zwei Richtungen in die Zange nehmen?
4. Der Auflassung der Leupser Quellen steht ein Landtagsbeschluss vom 12.03.1981 entgegen (nachzulesen in der Zeittafel auf der HP der Juragruppe! -Der rechtsgrundlosen Übereignung der Leupser Quellgrundstücke steht eine verbindliche Schutzauflage Abs. III d im WR-Bescheid von 1956 entgegen.
Ist das nicht Grund genug für die Leupser friedlich ihren Unmut gegen die Anarchie des ZwV und Amtsuntreue der Stadtverwaltung deutlich zum Ausdruck zu bringen.
5. Die Unschuldsvermutung gilt für beide Seiten!
Ihr voreiliger Freispruch für die Veranlasser des ganz sicher NICHT durch das bay. Feuerwehrgesetz gedeckten Wasserwerfereinsatzes ist ihrer Seriosität und journalistischen Glaubwürdigkeit abträglich! (Leopold Mayer, Mistelgau)
Anmerkung des Autors:
Ich habe den Vorfall nicht gewertet, ich habe beide Seiten zitiert. Sie sollten vorsichtig sein, mit gewissen Äußerungen. Ich weiß nicht, ob Sie dabei waren. Sollte sich der Einsatz tatsächlich gegen die „illegalen Demosntranten“ gerichtet haben, ist dieser natürlich zu verfolgen. Mir steht es nicht zu, dies zu bewerten, ob es sich su zugetragen hat. Und das habe ich auch nicht getan. (Markus Roider)
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