Urteil: Private Firmen dürfen keine Blitzer-Knöllchen ausstellen
FRANKFURT. Die Verkehrsüberwachung durch private Dienstleister sei gesetzeswidrig, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Dienstag in einer Grundsatzentscheidung. Kommunale Träger, also Städte und Gemeinden, dürfen Geschwindigkeitsmessungen im Straßenverkehr mit den mobilen Blitzern dem Gerichtsbeschluss zufolge nicht mehr an private Firmen übertragen.
Durch den Beschluss sei auch die Ausstellung von Bußgeldbescheiden nicht mehr zulässig. Allerdings ist das OLG-Urteil noch nicht rechtskräftig, sagte eine Sprecherin. Als nächstes wolle sich das Gericht mit dem Einsatz von privater Verkehrsüberwachung bei Falschparkern beschäftigen (Aktenzeichen 2 Ss-OWi 942/19).
Ein Mann aus Hessen, der 2018 geblitzt wurde, war der Auslöser des Verfahrens. Das Amtsgericht Gelnhausen sprach ihn nach einem Widerspruch frei. Verkehrsüberwachung sei eine hoheitliche, also dem Staat vorbehaltene Aufgabe. Die Staatsanwaltschaft Hanau wollte die Sache grundsätzlich klären und legte Rechtsbeschwerde ein, die nun vor dem OLG verhandelt wurde.
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