Beschlossene Sache: Fettabsaugung bei Lipödem wird Kassenleistung


BERLIN. Die operative Fettabsaugung bei einem Lipödem im Stadium III wird ab Januar 2020 Kassenleistung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen.




Kennzeichen des Lipödems ist eine disproportionale, schmerzhafte Vermehrung von Fettgewebe vor allem an Beinen und Armen. Es kann aber gerade im Stadium III auch mit einer Adipositas verbunden sein. Dadurch ist sowohl die Indikationsstellung als auch die Behandlung oft erschwert. Durch die als Liposuktion bezeichnete Absaugung des krankhaften Fettgewebes wird – häufig in mehreren Teileingriffen – versucht, die Bewegungsfähigkeit des Patienten zu verbessern und Beschwerden zu lindern.

Die Durchführung einer Liposuktion beim Lipödem im Stadium III setzt eine Genehmigung zum ambulanten Operieren voraus. Nur Ärzte, die Erfahrung in der Behandlung des Lipödems haben, dürfen die Indikation stellen und den Eingriff zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen.



Der Beschluss des G-BA wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. Danach muss die Vergütung festgelegt werden, damit Vertragsärzte die Leistung abrechnen können. Es wird derzeit damit gerechnet, dass die Liposuktion ab dem 1. Januar 2020 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen kann.

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