Finanzberater aus Glashütten verurteilt


MISTELGAU, LKR BAYREUTH. Ein 59 Jahre alter Finanzberater aus Glashütten soll sechs Jahre lang Geld seiner Kunden in die eigene Tasche gesteckt haben. Rund 80.000 Euro soll der Mann ergaunert haben. Vergangene Woche wurde der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.




Der Finanzberater war freiberuflich für einen großen Konzern tätig. Leichtgläubige Kunden vertrauten dem Mann, besonders Senioren und deren Angehörige. Vor allem seine geschickte Gesprächsführung habe dazu geführt, dass man ihm das Geld anvertraute. Einem älteren Ehepaar habe er alleine schon 46.000 Euro abverlangt.

Der 59-Jährige zeigte sich vor Gericht geständig, was ihm bei der Urteilsfindung wohl den Knast ersparte. Denn das Schöffengericht um Richter Götz verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung. Das ist das Höchstmaß, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Als der 59-Jährige 2016 bereits aufhörte mit seinen Betrügereien und der Untreue, kam die Sache bereits an Tageslicht. Seine Geschäfte liefen zeitweise schlecht, war seine Tatbegründung. Was er mit dem Geld gemacht hat, wollte er vor Gericht nicht sagen. Auch eine Anfrage von Bayern-Reporter lies der Mann unbeantwortet. Insgesamt 34 strafbare Taten konnten dem Mann nachgewiesen werden. Was vor 2011 passierte, wurde nicht überprüft, denn diese Taten sind bereits verjährt. Zudem hatte der 59-Jährige offenbar ein schlechtes Gewissen, zahlte erste Beträge wieder heimlich an seine Kunden zurück. Doch die Taten sind zu dem Zeitpunkt schon aufgefallen.



Auf der Suche nach einer positiven Sozialprognose, die wird für eine Strafaussetzung zur Bewährung benötigt, regte Nebenkläger Tobias Liebau, der die Erben des mittlerweile verstorbenen Ehepaares vertrat, an, dass man eine Rückzahlungsüberwachung anordnet. Demnach soll der 59-Jährige nun Schritt für Schritt 45.000 Euro an die Hinterbliebenen des betrogenen Ehepaares zurückzahlen. Den restlichen Betrag will das Gericht über Wertersatz einholen.

Am Ende forderte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 30 Monaten. Das Gericht blieb dann aber bei den zwei Jahren, um die Strafe noch zur Bewährung aussetzen zu können. Allerdings muss der 59-Jährige neben der finanziellen Wiedergutmachung auch 200 Arbeitsstunden ableisten. Sozusagen als Denkzettel.

 



 



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