Kinderfuß in Fahrradspeichen eingeklemmt


ERLANGEN. Viele Radfahrer schätzen den Gepäckträger, lässt sich darauf doch allerhand verstauen. Manchmal wird dieses Bauteil aber auch dafür verwendet, um Personen auf dem Rad mitzunehmen. Dabei unterschätzen Fahrradfahrer meist, wie gefährlich es ist, eine Person so zu transportieren. Denn reguläre Fahrräder sind nicht für den Transport von Kindern oder Erwachsenen auf dem Gepäckträger gedacht.




So kam es am Dienstag gegen 8 Uhr im Stadtteil Bruck zu einem Unfall, bei dem ein dreijähriger Bub verletzt wurde. Die Mutter des Kindes schob ihr Fahrrad auf dem parallel zur Straße verlaufenden Gehweg. Der Sohn befand sich sitzend auf dem Gepäckträger des Fahrrads. Plötzlich geriet der rechte Fuß des Kleinkindes zwischen die Fahrradspeichen. Der Bub wurde dabei leicht verletzt – er wurde mit Schürfwunden am Fuß in ein Krankenhaus gebracht.

Aus rechtlicher Sicht wird dieser Vorfall als Verkehrsunfall mit Verletzten gewertet, wobei sich die 26-jährige Kindsmutter strafrechtlich wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Kindern auf dem Fahrrad gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Generell gilt: Ohne geeigneten Kindersitz – keine Mitnahme.



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