Ladendieb mit nicht versicherten E-Scooter
MÜNCHBERG. Am Freitagnachmittag wurden ein 20-jähriger und ein 24-jähriger Münchberger im Kaufland beobachtet wie sie Waren in einen mitgeführten Rucksack bzw. die Hoschentasche steckten. Da beide die eingesteckten Waren an der Kasse nicht bezahlten, wurden sie nach passieren der Kasse darauf angesprochen.
Die entwendeten Waren wurde dem Kaufland zurückgegeben. Beide Herren hatten genug Bargeld dabei um die Waren bezahlen zu können. Die Werte der entwendeten Waren beliefen sich auf 25,- und 30,-Euro.
Einer der beiden Ladendiebe fuhr zudem mit einem nicht für den Straßenverkehr zugelassenen E-Scooter zum Verbrauchermarkt, wofür der junge Mann zudem eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz erhält.
Die Polizei Münchberg weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h zwar grundsätzlich ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Fahrerlaubnis geführt werden dürfen, für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr jedoch einer gültigen Betriebserlaubnis bedürfen und zudem versichert werden müssen. Die Versicherung ähnelt hierbei derer für ein Mofa. Aus Platzgründen am Gefährt wird in diesen Fällen jedoch kein Versicherungskennzeichen ausgegeben sondern eine Klebeplakette.