„Upskirting“ soll endlich strafbar werden
BERLIN. Bislang ist das heimliche Fotografieren unter Röcke oder Kleider laut Gesetz lediglich eine Ordnungswidrigkeit oder je nach juristischer Auslegung eine Beleidigung auf sexueller Basis. Den Spannern passierte bislang kaum etwas. Doch das soll sich jetzt ändern.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will das heimliche Fotografieren nun per Gesetz unter Strafe stellen. „Wer Frauen und Mädchen heimlich unter den Rock fotografiert, greift massiv in ihre Intimsphäre und ihr Persönlichkeitsrecht ein“, sagte die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Das so genannte Upskirting weiterhin höchstens als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, biete keinen effektiven Schutz und mache Tätern nicht klar, dass ihr „demütigendes und herabwürdigendes Verhalten“ absolut inakzeptabel sei, so Lambrecht. Oftmals landen Bilder und Videos in entsprechenden Tauschbörsen und auf einschlägigen Internetseiten.

Die Ministerin will deshalb das Strafgesetzbuch ändern. „Aktuell erarbeiten wir Vorschläge, wie eine solche Strafnorm aussehen kann, und wollen das zügig umsetzen“, sagte sie am Donnerstag in der ARD. Mitte August hatte Rheinland-Pfalz eine entsprechende Initiative im Bundesrat in Aussicht gestellt. Zuvor hatten Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, einen Gesetzentwurf für eine Initiative der Länderkammer zum „Upskirting“ vorzubereiten. Auch Schleswig-Holstein wollte sich daran beteiligen.
Bislang sind solche Aufnahmen in der Regel nicht strafbar. Ausnahme: Das Opfer hält sich in einer Wohnung auf und die Aufnahmen verletzen den höchstpersönlichen Lebensbereich. Zwei junge Frauen hatten laut der ARD schon vor Wochen eine Online-Petition gestartet, um „Upskirting“ unter Strafe zu stellen. Bislang haben sich mehr als 85.000 Unterzeichner ihrer Initiative angeschlossen. IN Großbritannien ist dieses Handeln bereits strafbar.