Polizei stellt zwei „E-Scooter“ sicher


ERLANGEN. Sowohl ein 52-jähriger Erlanger als auch ein 23-jähriger junger Mann aus dem Landkreis waren am gestrigen Freitag mit sog. „E-Scootern“ unterwegs. Im Stadtgebiet wurden beide von der Erlanger Polizei einer Kontrolle unterzogen.




Hierbei musste festgestellt werden, dass es sich bei beiden Rollern um Fahrzeuge handelte, für die keine allgemeine Betriebserlaubnis ausgegeben wurde. Die Scooter entsprachen somit nicht den gesetzlichen Vorschriften der sog. Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Beide Roller wurden noch vor Ort sichergestellt und ihre Fahrer müssen sich jetzt u.a. wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstöße nach dem Pflichtversicherungsgesetz verantworten.



Die Erlanger Polizei weist, aus gegebenem Anlass, nochmals darauf hin, dass das Fahren auf öffentlichen Straßen mit den Neuartigen Fahrzeugen nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. So muss für einen Elektroroller, wenn er auf öffentlicher Straße in Betrieb genommen wird, eine allgemeine Betriebserlaubnis vorhanden sein. Gerade bei billigen Rollern aus den Bau- oder Elektromärkten ist dies leider oft nicht der Fall. Des Weiteren muss der Roller versichert werden (kleine Plakette) und der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein.

Zudem gelten bei dieser Art von Fahrzeugen nach wie vor die gesetzlichen Vorgaben für das Führen von Kraftfahrzeugen, somit ist das Führen eines solchen Fahrzeugs unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verboten und es gelten die gleichen Grenzwerte wie beispielsweise für PkwFahrer (0,5 Promille bzw. 1,1 Promille).



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