Geldabholer in Haft – Love-Scamming-Betrug aufgeflogen
LKR. MILTENBERG. Am Dienstag konnte ein Geldabholer in einem sogenannten Love-Scamming-Betrugsverfahren von einem Mobilen Einsatzkommando in Baden-Württemberg festgenommen werden. Die Kripo ermittelt in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.
Bereits Ende Juni nahm ein bislang unbekannter Täter über eine „Dating-App“ Kontakt mit einer 58-Jährigen auf. Bereits nach kurzer Zeit forderte der Unbekannte 86.000 Euro, die die Frau auf ein ausländisches Konto überweisen sollte. Der Landkreisbewohnerin war die Masche derartiger Betrüger allerdings bekannt, sodass sie das Geld nicht ins Ausland transferieren ließ, sondern die Polizei verständigte. Die Kriminalpolizei Aschaffenburg übernahm die Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg.
Zusammen mit der Geschädigten konnten die Ermittler ein fingiertes Treffen arrangieren, bei dem am Dienstag nun ein 28-jähriger Ägypter von einem Mobilen Einsatzkommando der Polizei in Baden-Württemberg festgenommen werden konnte. Staatsanwaltschaft und Kripo führen neben dem Verfahren gegen den Geldabholer, der derzeit in Untersuchungshaft sitzt, auch noch Verfahren gegen die noch unbekannten Hintermänner des Ägypters.
Bei Love-Scamming handelt es sich um eine Betrugsmasche im Internet. In Online-Partnerbörsen oder auch in sozialen Netzwerken sind die Scammer auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft – und zwar einzig und allein mit dem Ziel, an das Geld der (meist) Frauen zu kommen. Denn die virtuellen Partner geben beispielsweise vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen.
Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen. Die Kripo Aschaffenburg mahnt hier zur besonderen Vorsicht, höhere Geldbeträge an Personen zu überweisen, zu denen ausschließlich virtueller Kontakt besteht. Letztlich ist nicht sicher, mit wem man es zu tun hat. Sollte ein Opfer erpresst werden, rät die Polizei, nicht darauf einzugehen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.