Terrorverdacht: Frau aus Bayern festgenommen


KARLSRUHE. Die Bundesanwaltschaft hat gestern (06.08.2019) eine Frau aus Bayern aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 26. Juli 2019 durch Beamte des Bundeskriminalamts in Bayern verhaften lassen. Es soll sich um eine IS-Angehörige handeln.




Die Beschuldigte Sibel H. sei Deutsche und Mitglied des IS. Sie sei in fünf Fällen dringend verdächtig, wobei ihr in einem dieser Fälle zudem Kriegsverbrechen sowie ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zur Last gelegt werden. In Zusammenhang mit zwei dieser Fälle der Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung im Ausland besteht auch ein dringender Tatverdacht wegen Kriegsverbrechen „gegen das Eigentum und sonstige Rechte sowie in Zusammenhang mit einem weiteren dieser Fälle ein solcher wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz“.

Sibel H. reiste laut einer Pressemitteilung im Frühjahr 2016 gemeinsam mit ihrem (nach islamischem Ritus) geheirateten Ehemann nach Syrien und später in den Irak, um dort im Herrschaftsgebiet der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ zu leben. Während ihres Aufenthalts im Irak wohnte die Beschuldigte wohl an verschiedenen Orten und bezog an diesen mit ihrem Ehemann nacheinander insgesamt drei Wohnhäuser, die ihnen jeweils vom „IS“ zur Nutzung überlassen worden waren.



Anwohner vertrieben

Die Wohnhäuser hatte der „IS“ unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor dem „IS“ geflohen waren, sagt die Bundesanwaltschaft. Die Beschuldigte verrichtete den Haushalt, damit ihr Ehemann uneingeschränkt dem „IS“ zur Verfügung stehen konnte. Sie hatte Zugriff auf zwei Gewehre des Typs Kalaschnikow AK47 mit Magazinen und später mindestens auf eine Kalaschnikow AK47 und ein Sturmgewehr Colt M16.

Zunächst war durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 18. Oktober 2017 der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen die Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland abgelehnt und die von der Bundesanwaltschaft dagegen eingelegte Beschwerde als unbegründet verworfen worden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2018 StB 32/17 -).



Die nachfolgenden Ermittlungen haben den Tatverdacht wegen des Tatvorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und der weiteren oben genannten Delikte nunmehr verdichtet. Die Beschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof vorgeführt, der ihr den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Auf Nachfrage, aus welchem Regierungsbezirk oder Landkreis die Frau stamme, wollte sich die Bundesanwaltschaft trotz mehrfachen nachhaken nicht äußern. „Dazu können wir keine Auskunft geben“, sagte Kerstin Wacker, Pressesprecherin beim Bundesgerichtshof.



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