Dreiste Diebe in Nürnberger Hotel


NÜRNBERG. Am frühen Sonntagmorgen (04.08.2019) traten in einem Nürnberger Hotel am Bahnhof zwei mutmaßliche Diebe auf. Angestellten und der Polizei gelang es letztlich, eine Tatverdächtige festzunehmen.




Kurz nach 06:00 Uhr fiel einer Angestellten im Frühstücksraum ein Mann auf, der offenbar kein Hotelgast war. Er hatte eine Umhängetasche dabei, in der sich Gegenstände aus dem Hotel befanden. Unmittelbar darauf flüchtete der zunächst Unbekannte.

Wenig später fiel einem anderen Angestellten im Eingangsbereich des Hotels eine Frau auf, die sich verdächtig benahm und allem Anschein nach auch kein Hotelgast war. Auf Ansprache gab sie an, auf ihren Mann zu warten. Sie trug einige Taschen mit sich. Auch sie flüchtete plötzlich.

Verständigte Beamte der Nürnberger Innenstadtinspektion trafen nach kurzer Fahndung auf der Straßenbahninsel des Nürnberger Hauptbahnhofes auf die 23-jährige Frau. In ihrer mitgeführten Tasche entdeckte man u.a. Lebensmittel, Hygieneartikel und einen Bademantel – alles hoteleigene Sachen. Wenig später stellte sich heraus, dass sie aus dem Keller gestohlen worden waren.



Die Beschuldigte wurde festgenommen und zur Dienststelle gefahren. Bei ihr fanden sich neben einigen Messern und einem Taser auch Kreditkarten, die nicht auf ihren Namen ausgestellt waren. Zudem führte sie eine kleinere Menge Drogen mit sich. Die mitgeführte Kopie des Ausweises eines Mannes erhärtete den Verdacht, dass das der zuvor aus dem Hotel geflüchtete Dieb war. Es handelt sich dabei um einen 34-Jährigen aus Osteuropa. Er ist noch immer unbekannten Aufenthalts. Nach ihm wird gefahndet.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde der Wohnsitz der Frau durchsucht. Auch hier fanden sich Kreditkarten, Ausweispapiere sowie ein hochwertiges Mountainbike, dessen Herkunft die Beschuldigte nicht erklären konnte. Sämtliche aufgefundene Gegenstände wurden sichergestellt. Die PI Nürnberg-Mitte ermittelt nun gegen das Paar u.a. wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen, Verstößen nach dem Betäubungsmittelgesetz und Vergehen nach dem Waffengesetz. Die Ermittlungen dauern an.

 



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