Nach Wohnhausbrand bei Berg im Landkreis Neumarkt: Brandursache aufgeklärt


BERG/STÖCKELSBERG, OBERPFALZ. Am späten Vormittag kam es im Berger Ortsteil Stöckelsberg zu einem Vollbrand einer Garage. Im Zuge des Brandes griffen die Flammen auf das anliegende Einfamilienhaus über und setzten dieses ebenfalls in Brand.




Nach dem gemeldeten Garagenbrand, sahen die Einsatzkräfte auf der Anfahrt schon die dichten Rauchschwaden und forderten weitere Verstärkung an. Und die war bitter nötig, denn der Garagenbrand griff bereits auf das Wohnhaus über. Wegen der starken Rauchentwicklung, die zehn Kilometer weit zu sehen war, wurden Anwohner gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten.

Die Brandbekämpfung erfolgte durch eine Vielzahl von Feuerwehrkräften aus den umliegenden Gemeinden und zog sich aufgrund der intensiven Brandentwicklung über mehrere Stunden hin. Personen befanden sich nicht im Gebäude. In Zuge der Löscharbeiten wurde ein Feuerwehrmann durch Rauchgas verletzt.

Die Brandursache war zunächst ungeklärt. Die weiteren Ermittlungen wurden dann in enger Absprache zwischen der Polizeiinspektion Neumarkt und der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg sowie unter Hinzuziehung von Brandermittlern durchgeführt. Laut ersten Informationen, soll ein defekter Garagentorantrieb das Feuer verursacht haben. Der Gesamtschaden beziffert sich nach jetzigem Erkenntnisstand auf mehrere hunderttausend Euro.



Verwirrung um Flugverbot

Durch die erhebliche Rauchentwicklung wurde der Flugverkehr des Segelflugplatzes Post-SV Nürnberg polizeilich gesperrt und erst nach den Löscharbeiten wieder freigegeben. „Leider haben sich nicht alle Flugsportler daran gehalten“, sagte ein Lokalreporter vor Ort. Gleich mehrere Segelflieger zogen demnach im Tiefflug über den Brandort. Christopher Pittrof, Flugexperte bei Bayern-Reporter, relativiert diese Aussage. Denn der Flugplatz liegt so eng am Wohnhaus, dass die Flieger im Landeanflug direkt daran vorbei müssen. Auf dem Bild sehe man laut Pittrof, wie der Segelflieger in den Queranflug auf den Flugplatz eindreht.

Das Flugverbot interessierte nicht jeden.

 

Ein Flugverbot durch die Deutsche Flugsicherung bestand nicht, weil es sich bei dem Flugbetrieb um Sichtflug handelt. Auf Nachfrage beim Luftamt Nordbayern, lag auch dort kein entsprechendes Verbot vor. Die Polizei hatte die Anordnung im Rahmen des Polizeiaufgabengesetzes angeordnet. Bis die Meldung am Flugplatz ankam, dauerte es allerdings. In der Zwischenzeit haben nicht nur in der Luft befindliche Flieger zur Landung angesetzt, die Mitglieder des Segelflugplatzes eilten sogar noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr zu dem Wohnhaus. Sie waren es übrigens auch, die den Notruf abgesetzt haben.



Foto: Andy Eberlein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.