Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz: Bundespolizei weist auf Mitführpflicht von Reisedokumenten hin
SELB. Die Fahnder der Bundespolizeiinspektion Selb haben am Donnerstag (2. Mai) auf der grenzüberschreitenden Staatsstraße 2179, im Bereich Selb, einen türkischen Staatsangehörigen ohne erforderliche Reisedokumente angetroffen. Der
Mann war gegen 11.30 Uhr, nach einem Ausflug ins tschechische Nachbarland, wieder nach Deutschland eingereist.
Hier ergaben die grenzpolizeilichen Ermittlungen, dass der in Nürnberg wohnhafte 47-Jährige verbotenerweise bei seiner Reise nach Tschechien auf die Mitnahme der erforderlichen Reisdokumente verzichtet hatte.
Dies wird für ihn nun strafrechtliche Konsequenzen haben: Trotz des Wegfalls der Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Tschechien ist es Pflicht, die Grenzübertrittsdokumente – Reisepass bzw. Personalausweis – mitzuführen.
EU-Bürger – auch Deutsche – machen sich sonst einer Ordnungswidrigkeit schuldig, Drittausländer, die keine zum Grenzübertritt ermächtigenden Papiere bei sich haben und trotzdem die Grenze passieren, begehen regulär eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz.
So erhielt auch der türkische Reisende eine Strafanzeige nach dem Aufenthaltsgesetz.