Polizeimeldungen aus Selb
Wiederholt wegen illegalem Aufenthalt angezeigt
A93/ Gattendorf, Lkr. Hof a.d. Saale
Bei der Kontrolle eines Pkw mit Zulassung aus dem norddeutschen Landkreis Wesermarsch (Brake) stießen die Beamten der Grenzpolizei Selb am Donnerstagvormittag auf der A93 bei Gattendorf auf einen kosovarischen Staatsangehörigen, der neben seinem Reisepass nur einen abgelaufenen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland vorlegen konnte.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass es der 29-jährige Mann trotz Aufforderung versäumt hatte, eine entsprechende Verlängerung bei dem für ihn zuständigen Landratsamt Schwandorf zu beantragen und dort vorzusprechen. Aus diesem Grund wurde er von dieser Behörde bereits vor einer Woche wegen illegalen Aufenthalts angezeigt. Die Schleierfahnder nahmen erneute eine Anzeige auf und wiesen ihn schriftlich an, unverzüglich das Landratsamt Schwandorf aufzusuchen. Im Anschluss durfte er seine Reise fortsetzen.
Ohne Führerschein und Versicherung, dafür unter Drogeneinfluss und mit Einhandmesser unterwegs
Selb, Lkr. Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Mit einem Bündel an Anzeigen verließ ein tschechischer Staatsangehöriger an Donnerstagmittag die Dienststelle der Grenzpolizeiinspektion Selb. Vorausgegangen war eine Pkw-Kontrolle im Stadtgebiet von Selb. In der Hostentasche des Fahrzeugführers konnten die Fahnder ein Einhandmesser auffinden, das er ohne berechtigtes Interesse mitführte. Da sein Verhalten darauf hindeutete, dass er unter Drogeneinfluss stand, wurde ein entsprechender Test durchgeführt, der positiv verlief. Er räumte ein, vor drei Tagen Crystal konsumiert zu haben.
Dies hatte eine Blutentnahme im Klinikum Selb zur Folge. Doch dem noch nicht genug. Da der junge Mann keinen Führerschein aushändigen konnte, forschten die Beamten nach und fanden heraus, dass gegen ihn in der Tschechischen Republik ein Fahrverbot bis Oktober 2019 besteht. Außerdem teilte die tschechische Polizei mit, dass der von ihm geführte Pkw nicht versichert war. So erhielt der 19-Jährige Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Drogeneinfluss, nach dem Pflichtversicherungsgesetz für ausländische Kfz sowie nach dem Waffengesetz.