Bundesgerichtshof lehnt Revision ab: Bayreuther Kinderschänder bleibt in Haft


BAYREUTH. Der Prozess um den Bayreuther Partyfotografen Stefan K. machte Schlagzeilen. Er missbrauchte die Tochter (6) seiner besten Freundin mehrfach auf das Hinterhältigste und wurde vom Landgericht Bayreuth zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Doch dann ging der eigentlich geständige Mannn in Revision.




Es war nicht das erste Mal, dass K. vor Gericht stand. Der aus Berlin stammende Mann ist mehrfach vorbestraft wegen Sexual – und Eigentumsdelikten. Als pädophiler Partyfotograf besorgte er sich Kontakte, lockte junge Frauen mit falschen Modelverträgen. In München missbrauchte er eine 13-Jährige, im Landkreis Kulmbach die damals sechsjährige Tochter seiner besten Freundin. Er trat bewusst in ihr Leben, wollte Schwangerschaftsbilder machen. Sechs Jahre später missbrauchte er genau dieses Mädchen aus der Schwangerschaft. Die beste Freundin wusste nichts von seinem Vorleben, er zeigte ihr gefälschte Urteile und Gutachten, erschlich sich nach und nach mehr Vertrauen.

Ob es nun Gefährdungsansprachen waren, Prävention, Aufklärungsgespräche oder die ständigen Erinnerungen an seine Auflagen und Weisungen: Stefan K. (46) versicherte stets, dass er nichts mehr mit all dem Schmutz zu tun habe. Doch als er diese Worte im September 2015 an einen Präventionsbeamten richtete, hatte er bereits wieder zugeschlagen. Am Einschulungstag der Sechsjährigen.



Kinderpornos mit Schnuller

Der Partyfotograf ist einschlägig vorbestraft: Wegen Sex mit Minderjährigen und wegen heftigster kinderpornografischer Fotos, auf denen die Kleinen „auf das Übelste“ gequält wurden, so Michael Eckstein, der Vorsitzende Richter beim Landgericht Bayreuth. Mit Nucki waren hier Kinder zu sehen. “Schmerzerfüllte Gesichter”, erinnerte sich Eckstein. Dass K. gefährlich war, erkannten auch die Mitarbeiter der Gefängnisse, in denen er saß. Die Beamten dort attestierten ihm „erhebliche charakterliche Mängel“. Stefan K. hatte auch Kontakte zum Pädophilienring. Hier wurden Bilder und Videos ausgetauscht.

Revision gegen Urteil eingelegt

Das Landgericht Bayreuth verurteilte Stefan K. im Juni 2016 zu sieben Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das Gericht sah keine Hoffnung auf eine Verhaltensänderung des Mannes. Er sei manipulativ und suche sich seine Opfer systematisch aus. Schon die Kontaktaufnahme und das Versprechen auf Modelverträge sei bei ihm eine Tatvorbereitung.

Doch mit der Sicherungsverwahrung ist der heute 46-Jährige nicht einverstanden. Im August begründete sein Rechtsanwalt die eingelegte Revision. Details wollte man gegenüber Reporter24 nicht nennen. Wie unser Reporter aber erfahren hatte, bezahlte K. wohl 1.000 Euro Schmerzensgeld an das Mädchen. Für die Mutter einfach nur lächerlich. „Damit kauft er sich niemals frei von seiner Schuld“, berichtet sie gegenüber Reporter24. Weil an der Schuldfrage nach dem Geständnis nicht mehr zu rütteln ist, ging es in der Revision nun um eine Strafmilderungen und die Aussetzung der Sicherungsverwahrung.



Bundesgerichtshof setzt ein Zeichen

Doch weder die Nebenklage, noch der Generalbundesanwalt zweifelten am Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 14. Juni 2016. Auch nach einer Anhörung des Verurteilten stand am 10. November fest: „Die Revision wird als unbegründet verworfen“. Das entschied der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Generalbundesanwalts. Unserer Redaktion liegt der Beschluss schriftlich vor, auch ein Sprecher des Bundesgerichtshofs bestätigte das damit verbundene Ende des Revisionsverfahrens.

Der 46-Jährige hat damit nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Nach seiner Strafhaft im Herbst 2022, beginnt die Sicherungsverwahrung. Er ist heute auf den Tag genau 13 Monate in Haft. Die Chronik dazu finden Sie in den nachstehenden Berichten.



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